Freitag, 15. Juli 2016

Unglück im Unglück

Schwangerschaft im Zwangsarbeitslager

Zwangsarbeit war für Frauen schon hart genug. Doch wenn eine Zwangsarbeiterin schwanger wurde, hatte sie es noch viel schwerer und es wurde lebensbedrohlich. Was jedoch passierte genau mit ihnen und ihren ungeborenen Kindern?

Jeder von uns weiß, dass ZwangsarbeiterInnen unter unmenschlichen Bedingungen lebten. Auch bei den Frauen herrschten sehr schlechte Bedingungen, denn bei manchen Frauen ist durch chronischen Hunger und  mangelnder Hygiene der Menstruationszyklus ausgeblieben. Doch was geschah, wenn eine Zwangsarbeiterin schwanger wurde? Generell war die Abtreibung bei Frauen verboten und wurde sehr hart bestraft. Bei Ostarbeiterinnen sah dies jedoch völlig anders aus. Wenn beispielsweise eine Polin schwanger wurde (sexuelle Übergriffe von SS-Männern waren zu diesem Zeitpunkt nicht selten), wurde sie häufig dazu gezwungen, die Schwangerschaft abzubrechen. Außerdem waren auch geschlechtliche Beziehungen der ausländischen Arbeiter mit deutschen Staatsbürgern nicht selten, obwohl diese verboten waren. Der zuständige Arzt beantragte bei der Reichsärztekammer einen Schwangerschaftsabbruch, der entgegen der Rechtslage nach einiger Zeit genehmigt wurde (oder auch nicht). Die schwangere Person wurde daraufhin in das zuständige Krankenhaus eingewiesen. Es gab auch Fälle, bei denen direkt im Zwangsarbeitslager abgetrieben wurde. Dies erfolgte mit einer Kürette, indem man damit die komplette Gebärmutterschleimhaut ausschabte, um damit den Embryo zu entfernen. Dies war sehr schmerzhaft, auch deswegen sträubten sich die meisten gegen eine Abtreibung. Einige versuchten sogar, die Schwangerschaft zu verbergen, und das Kind heimlich zu gebären. Wenn dies jedoch entdeckt wurde, schreckten die meisten Ärzte nicht davor zurück, selbst bei einer fortgeschrittenen Schwangerschaft (bis zum 6.Monat) abzutreiben. Wenn der Geburt jedoch stattgegeben wurde, mussten die Frauen weiterhin bis zu ihrer Entbindung arbeiten. Nach der Geburt mussten sie nahezu sofort wieder anfangen zu arbeiten. Man bekam nur ca. 3 Wochen arbeitsfrei. Die Kinder durften sie meist nicht behalten. Diese wurden in dafür vorgesehene „Ausländer-Pflegestätten“ gebracht (diese kann man auch als systematische Tötungsstätten für Kinder bezeichnen). Dort herrschte nämlich eine extrem hohe Kindersterberate durch geplante Unterernährung, mangelnde ärztliche Versorgung und zu wenig Fürsorge. Das hing mit der Rassenideologie der Nationalsozialisten zusammen, denn die OstarbeiterInnen galten damals als minderwertige Rasse und sollten sich nicht mit der „Herrenrasse“ vermischen, weil sonst „lebensunwertes Leben“ entstehen könnte. Durch die oben genannten unmenschlichen Bedingungen gegenüber Kindern sind wie gesagt sehr viele von ihnen gestorben. Doch was die Todesursachen betrifft, wurde sehr viel gelogen. Meist wurde als Todesgrund allgemeine Schwäche, Ernährungsschwäche und Ernährungsstörung angegeben, was aber nicht stimmte.







Quelle: Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit Schöneweide, Berlin; Fotos: Stefan Bach

 Kilian von Sommefeld und Stefan Bach

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